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Energieeffizienz-Förderung (Landwirtschaft & Gartenbau): Antragstellung wieder möglich – das ist neu (05.11.2025)





Energieeffizienz-Förderung (Landwirtschaft & Gartenbau): Antragstellung wieder möglich – das ist neu (05.11.2025)



Letzte Aktualisierung: 05.11.2025

Energieeffizienz-Förderung (Landwirtschaft & Gartenbau): Antragstellung wieder möglich – das ist neu (05.11.2025)

Gute Nachrichten für Betriebe: Im Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO₂‑Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau sind Anträge ab sofort wieder möglich.
Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) hat die Projektträgerschaft übernommen; eine überarbeitete Förderrichtlinie wurde am 04.11.2025 veröffentlicht.

Kurzfassung: Zuschüsse (je nach Maßnahme/CO₂‑Einsparung) 15–50 % für
Erneuerbare‑Energien‑Anlagen zum Eigenverbrauch, Effizienzmaßnahmen an Wirtschaftsgebäuden
sowie stationäre & mobile Technik. Quelle: FNR, Aktuelle Nachricht vom 05.11.2025. Projektträgerschaft seit 01.10.2025 bei der FNR; Förderrichtlinie am 04.11. veröffentlicht.

Was ist neu?

  • Topfpflanzen‑Handling‑Systeme im Gartenbau sind erstmals förderfähig (bis zu 20 %).
  • Batteriespeicher erhalten Zuschüsse nur noch in Verbindung mit Erneuerbare‑Energien‑Anlagen,
    mit möglichst hohem Eigenverbrauch und in Kombination mit einer Energieberatung.
  • Nicht mehr förderfähig: Kompressoren und hocheffiziente LED‑Beleuchtungssysteme.

Wer kann jetzt beantragen?

Landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe (inkl. Gartenbau, Gewächshaus‑/Zierpflanzenbau, Sonderkulturen) sowie Zusammenschlüsse
je nach Richtlinienkapitel. Die Bandbreite der Maßnahmen reicht von Reifendruckregelanlagen bis zu
(Agri‑)Photovoltaikanlagen, Kleinwind, stationären/mobilen Techniken und
alternativen Antrieben bei Landmaschinen/Traktoren.

Förderquoten (Orientierung)

Je nach Maßnahme und nachgewiesener CO₂‑Minderung 15–50 % Zuschuss. Details und konkrete Quoten stehen in der Förderrichtlinie.

Praktische Hinweise zur Antragstellung

  1. Keine vorzeitige Maßnahmenumsetzung – zuerst Antrag/Freigabe.
  2. Unterlagen vorbereiten: Angebote, Technikdaten, CO₂‑/Energieeinsparnachweis,
    ggf. Energieberatung bzw. CO₂‑Einsparkonzept, Fotos/Skizzen.
  3. Eigenverbrauch bei EE‑Anlagen belegen/optimieren (Lastgänge, Speicher‑/Regelkonzept).
  4. Kontakt FNR: energieeffizienz@fnr.de, Hotline 03843 6930‑650.

Was bedeutet das für Betriebe in Brandenburg, Sachsen, Sachsen‑Anhalt & Bayern?

  • Tierhaltungs‑/Milchviehbetriebe: Lüftung, Pumpen, Wärmerückgewinnung, Eigenstrom (PV/AgriPV) mit
    Batteriespeicher nur in EE‑Kombination und Eigenverbrauchsmaximierung.
  • Acker‑/Gemüsebau & Gartenbau: Topfpflanzen‑Handling (neu), Gewächshaus‑Effizienz,
    Solarthermie/PV für Eigenverbrauch, Reifendruckregelanlagen.
  • Obst‑/Sonderkulturen & Direktvermarktung: Kühl‑/Prozesskälteeffizienz, EE‑Deckung, Lade‑/Flurfördertechnik mit alternativen Antrieben.

FAQ (kurz)

Ab wann kann ich stellen? Ab sofort – laut FNR‑Meldung vom 05.11.2025.

Gibt es eine Pflicht zur Energieberatung? Für bestimmte Maßnahmen (z. B. Batteriespeicher in EE‑Kombination) ist eine Energieberatung gefordert.

Wo finde ich die Details? Auf dem Portal der FNR (Programm‑Seiten & Förderrichtlinie) und in den FAQ zur Antragstellung.

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Hinweis/Quelle: FNR – „Anträge wieder möglich …“, Aktuelle Nachricht vom 05.11.2025; neue Förderrichtlinie veröffentlicht am 04.11.2025; Projektträgerschaft seit 01.10.2025 bei der FNR.