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ÄNDERUNG DER FÖRDERBEDINGUNGEN ZUR ENERGIEBERATUNG

Folgende Programme zur Förderung der Energieberatung in gewerblichen Betrieben wurden geändert:

1.) Landwirtschaftliche Betriebe und Gartenbauunternehmen:

  •  das Programm zur Förderung der Energieberatung mit einem Zuschuss von  80% (von zugelassenen Energieberatern für landwirtschaftlich Betriebe) wurde in 11.2023 vorerst komplett eingestellt

2.) Energieberatung nach DIN 16247 für Nichtwohngebäude, Anlagen, Systeme

      – zum  Monat 02.2024 wurden hier die förderfähigen Beratungskosten von 80% auf 50% gesenkt, maximal auf 3.000 €.

Auf Grund von möglichen Änderungen, bitte immer vor Inanspruchnahme jeglicher Förderung aktuelle Informationen zu den Förderprogrammen  nachlesen.